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Lichtbildaufnahme für hoheitliche Dokumente:  Kommunen dürfen auch über den 30. April 2025 hinaus die innovativen und bewährten Lösungen privater Anbieter einsetzen!

Lichtbildaufnahme für hoheitliche Dokumente: Kommunen dürfen auch über den 30. April 2025 hinaus die innovativen und bewährten Lösungen privater Anbieter einsetzen!

von Stefan Pahmeier | 19.August.2024

Lichtbildaufnahme für hoheitliche Dokumente: Kommunen dürfen auch über den 30. April 2025 hinaus die innovativen und bewährten Lösungen privater Anbieter einsetzen! Veröffentlicht: Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und...

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