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AKTUELLES

Lösungen für die digitale Aufnahme von Lichtbildern ab Mai 2025

Veröffentlicht: 30. Juni 2022

Am 1. Mai 2025 wird das klassische Passfoto auf Papier ausgedient haben und werden Lichtbilder für Ausweise, Pässe und Aufenthaltstitel ausschließlich digital aufzunehmen und zu übermitteln sein.

Lösungen für die digitale Aufnahme von Lichtbildern in Kommunen bieten wir, die im Bundesverband Biometriebildaufnahme in Kommunen – BioKom e.V. organisierten privaten Unternehmen, bereits seit mehr als 15 Jahren an. Unsere Lösungen sind bundesweit tausendfach verbreitet – in Großstädten ebenso wie in vielen kleinen Städten und Gemeinden in ländlichen oder strukturschwachen Räumen. Wir stehen für mehr als 85 % der im Echtbetrieb befindlichen Systeme. Wir wissen um die unterschiedlichen Anforderungen der Kommunen und bieten passgenaue und individuelle Lösungen sowie kurzfristigen und zuverlässigen Vor-Ort-Service (einschließlich z.B. Inbetriebnahmen und Umzügen). Außerdem beteiligen wir Kommunen regelmäßig an den erzielten Umsätzen.

Private Unternehmen sind Innovationstreiber und Vorreiter

Bereits seit Anfang der 1990er Jahre sind wir als Hersteller und Aufsteller von Fotoautomaten Partner der Kommunen. Alle wesentlichen Meilensteine der vergangenen 20 Jahre sind das Ergebnis privatwirtschaftlicher Innovationen: die digitale, medienbruchfreie Übertragung von Biometriefotos, kompakte Tischlösungen für kleine, finanz- oder einwohnerschwache Kommunen ebenso wie Live Enrolment Stations bzw. Selbstbedienungsterminals u.a.m.

Wahlfreiheit der Kommunen bezügliche Aufnahmegeräten und -lösungen

Die bundesweite Verbreitung und Leistungsfähigkeit der privaten Unternehmen der Biometriebild-Branche hat auch der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen am 05.11.2020 ausdrücklich gewürdigt. Entgegen der Absicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, zukünftig ausschließlich auf Geräte der Bundesdruckerei GmbH zu setzen, hat der Innenausschuss klargestellt:

„Die Gemeinden sollen nicht verpflichtet werden, Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei in den Antragsprozess einzubinden […]. Stattdessen sollen Gemeinden die freie Wahl haben, auch Geräte von privaten Anbietern verwenden zu können […].“

Außerdem:

„Wo allerdings die Möglichkeit besteht, ohne Einbußen bei der Sicherheit und der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit die Einbindung von privaten Anbietern und damit wettbewerbliche Elemente zu ermöglichen, sollte von dieser Option in größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht werden.“ (BT-Drs. 19/24007)

Kommunen werden also auch in Zukunft nicht verpflichtet sein, Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH einzusetzen, sondern können alternativ weiterhin die innovativen und bewährten Lösungen der privaten Anbieter verwenden.

Dies bestätigt auch das BMI in seinem Rundschreiben vom 6. April 2022 (Az. DV2-20105/16#11):

„Neben der von der Bundesdruckerei GmbH bis zum Mai 2025 zu Verfügung gestellten Biometrieaufnahmetechnik können die Behörden auch Angebote anderer Anbieter nutzen.
Die BSI TR-03121 in seiner ab 1. Mai 2025 geltenden Fassung soll ab 1. November 2023 veröffentlicht werden, sodass alle Anbieter bis zum 1. Mai 2025 Gelegenheit haben, Ihre Technik an den aktuellen Stand anzupassen und zertifizieren zu lassen.“

Obwohl die finalen technischen Anforderungen (in Form der BSI TR-03121) erst zum 1. November 2023 veröffentlicht werden sollen, regt das BMI (im selben Rundschreiben) bereits heute gegenüber den Kommunen an, mit ihren Vertragspartnern wegen Biometrieerfassungstechnik Lösungsmöglichkeiten zu erörtern und festzulegen. Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt offensichtlich verfrüht und nicht zielführend, weshalb wir diesbezüglich im Austausch mit BMI und BSI stehen und auf eine schnellstmögliche Finalisierung der Anforderungen drängen.

Unsere Mitglieder haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die technischen Anforderungen mitgestaltet und umgesetzt; sie beabsichtigen selbstverständlich, dies auch im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen ab 01.05.2025 und darüber hinaus zu tun, und treffen bereits jetzt entsprechende Vorbereitungen.

Wir danken den Kommunen dafür, auch zukünftig die attraktiven und innovativen Angebote der Privatwirtschaft zu berücksichtigen.

Stefan Pahmeier, Vorsitzender

Andreas Schramm, stellv. Vorsitzender