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Gesetzeslage

Im Folgenden stellen wir Ihnen Quellen zur geltenden Gesetzeslage zur Verfügung sowie die wichtigsten Auszüge daraus.

PassG 2025 / PAuswG 2025

„Die Gemeinden sollen nicht verpflichtet werden, Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei in den Antragsprozess einzubinden […]. Stattdessen sollen Gemeinden die freie Wahl haben, auch Geräte von privaten Anbietern verwenden zu können […].“ Außerdem: „Wo allerdings die Möglichkeit besteht, ohne Einbußen bei der Sicherheit und der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit die Einbindung von privaten Anbietern und damit wettbewerbliche Elemente zu ermöglichen, sollte von dieser Option in größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht werden.“
(BT-Drs. 19/24007)

Kommunen werden also auch in Zukunft nicht verpflichtet sein, Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH einzusetzen, sondern können alternativ weiterhin die innovativen und bewährten Lösungen der privaten Anbieter verwenden. Hierfür – und gegen die Schaffung des Monopols eines Staatsbetriebs – haben wir uns, auch als Partner der Kommunen, im Rahmen des Gesetzgebungs-verfahrens mit Nachdruck und schließlich mit Erfolg eingesetzt.

 

Quellen

Technische Richtlinien

Zur Produktion elektronischer hoheitlicher Dokumente müssen die Antragsdaten des Antragstellers in hinreichender Qualität erfasst und an den Dokumentenhersteller übermittelt werden. Diese Produktionsdaten werden bei den zuständigen Behörden erhoben. Hierbei handelt es sich sowohl um kommunale Behörden als auch um entsprechende Stellen der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland.

In diesem Anwendungsbereich richtet sich die Technische Richtlinie (TR) zur Produktionsdatenerfassung, -qualitätsprüfung und -übermittlung für hoheitliche Dokumente (PDÜ hD) an Hardwarehersteller, Softwarehersteller, Dokumentenhersteller, Verfahrensentwickler, Behörden und andere Stellen, die entsprechende Daten verarbeiten.

Diese TR gilt weiter als verbindliche Vorgabe für alle technischen Systeme, die für die Erfassung, Qualitätsprüfung und Übermittlung der Produktionsdaten eingesetzt werden.

Lesen Sie mehr beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnig (BSI) auf bsi.bund.de

Weitere Quellen

  • Technische Richtlinie BSI TR-03121 „Biometrie in hoheitlichen Anwendungen“ auf bsi.bund.de
  • Technische Richtlinie BSI TR-03146 „Elektronische Bildübermittlung zur Beantragung hoheitlicher Dokumente (E-Bild hD)“ auf bsi.bund.de
  • Technischen Richtlinie BSI TR-03170 zur „sicheren Übermittlung von biometrischen Bildern an Personalausweis-, Pass- oder Ausländerbehörden“ auf bsi.bund.de

Für uns als Bundesverband ist es selbstverständlich, dass wir die Erstellung und Fortschreibung der relevanten Technischen Richtlinien aktiv und konstruktiv begleiten und unsere Erfahrungen und Kompetenzen einbringen.