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AKTUELLES

Gesetzesentwurf: Stärkung der Sicherheit im Dokumentenwesen

Veröffentlicht: 05. November 2020

Am 05.11.2020 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen mit den Maßgaben der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 19/24007) beschlossen.

Ursprünglich strebte das BMI eine ausschließliche Lichtbild-Aufnahme vor Ort in den Behörden an, um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen. Dieser Ansatz wurde vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen für Fotografen und Fotofachhandel verworfen. Darüber hinaus strebte das BMI an, dass in den Behörden ausschließlich Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH zum Einsatz kommen. Der vom BMI behaupteten Notwendigkeit hierfür hat die überwiegende Mehrzahl der Experten in der Anhörung des Bundestags-Innenausschusses am 26.10.2020 widersprochen.

Daraufhin wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen geändert. In der o.g. Beschlussempfehlung des Innenausschusses heißt es wörtlich: „Die Gemeinden sollen nicht verpflichtet werden, Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei in den Antragsprozess einzubinden […]. Stattdessen sollen Gemeinden die freie Wahl haben, auch Geräte von privaten Anbietern verwenden zu können […]. Außerdem: „Wo allerdings die Möglichkeit besteht, ohne Einbußen bei der Sicherheit und der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit die Einbindung von privaten Anbietern und damit wettbewerbliche Elemente zu ermöglichen, sollte von dieser Option in größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht werden.“

Kommunen werden also auch in Zukunft nicht verpflichtet sein, Selbstbedienungsterminals bzw. Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH einzusetzen, sondern können alternativ weiterhin die innovativen und bewährten Produkte privater Anbieter verwenden. Die Unternehmen der Privatwirtschaft sind sehr zufrieden, dass ein Monopol des Staatsbetriebs verhindert wurde, und werden in Zukunft ihren Interessen im vorwettbewerblichen Bereich durch die Gründung eines Verbandes Nachdruck verleihen.